Erläuterung der Relevanzeinstufung

01 Straßen >> Straßen - Neu- u. Ausbau von Nebenanlagen, Nebenbetrieben, Mautstellen, Anschlussstellen und Ähnlichem >> 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Bei Projekten dieser Gruppe kann es zu anlagebedingten Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverlusten kommen.

Die Tötung von Tieren ist regelmäßig auf eine Kollision mit (zusätzlich errichteten) baulichen Bestandteilen des Vorhabens (z. B. Brücken, Glaswänden) zurückzuführen oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Gullis, Schächte, Gruben, Becken) nicht mehr entkommen können und darin verenden.

Eine anlagebedingte Barrierewirkung kann einerseits durch Trassenteile oder die zusätzlich errichteten Bauwerke (Damm- oder Einschnittlagen, Wildzäune, Lärmschutzwände oder -wälle), andererseits aber auch durch verschlechterte standörtliche oder strukturelle Bedingungen (größere Offenheit und Strukturfreiheit der Trasse) hervorgerufen werden.

Zusätzlich können andere Faktoren (s. unter Wirkfaktorgruppe 5) zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken. Auch eine erhöhte Mortalitätsrate steht mit der Barrierewirkung im Zusammenhang.


ihre meinung

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