Erläuterung der Relevanzeinstufung

02 Schienenwege / Bahnanlagen >> Schienenwege bzw. Gleisanlagen - Neubau >> 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Beim Neubau von Schienenwegen bzw. Gleisanlagen können regelmäßig anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste auftreten.

Die Tötung von Tieren/Barrierewirkung kann einerseits auf eine Kollision mit baulichen Bestandteilen der Trasse oder ihrer Bauwerke (z. B. Lärmschutzwänden, Stromleitungen) zurückzuführen sein oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Einschnittlagen, offenen Kabelgräben oder -trögen) nicht mehr entkommen können und darin verenden.

Andererseits kann eine Barrierewirkung auch durch veränderte standörtliche oder strukturelle Bedingungen (relative Offenheit und Strukturfreiheit der Trasse) hervorgerufen werden. Zusätzlich können andere Faktoren (s. unter Wirkfaktorgruppe 5) zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.


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