Erläuterung der Relevanzeinstufung
02 Schienenwege / Bahnanlagen >> Schienenwege bzw. Gleisanlagen - Ausbau >> 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
Wirkfaktorengruppe: |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Wirkfaktor: |
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Beim Ausbau von Schienenwegen bzw. Gleisanlagen können regelmäßig anlagebedingte erhöhte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste auftreten.
Die Tötung von Tieren/Barrierewirkung kann auf eine Kollision mit (zusätzlichen) baulichen Bestandteilen des Vorhabens (z. B. Lärmschutzwänden, Stromleitungen) zurückzuführen sein oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Einschnittlagen, offenen Kabelgräben oder -tröge) nicht mehr entkommen können und darin verenden.
Andererseits kann eine Barrierewirkung auch durch veränderte standörtliche oder strukturelle Bedingungen (Verbreiterung der Trasse, relative Offenheit und Strukturfreiheit der Trasse) hervorgerufen werden. Zusätzlich können andere Faktoren (s. unter Wirkfaktorgruppe 5) zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.
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