Erläuterung der Relevanzeinstufung

11 Rohstoffgewinnung >> Untertagebau >> 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Beim Untertagebergbau können anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste vorkommen.

Eine Barrierewirkung kann einerseits durch großflächige Betriebsgelände, massive Baukörper oder Zäune, anderseits durch veränderte standörtliche oder strukturelle Bedingungen (z. B. vegetationsfreie, versiegelte Flächen) hervorgerufen werden. Zusätzlich können andere Störfaktoren der Wirkfaktorgruppe 5 zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.

Die Tötung von Tieren (z. B. Vögel, Amphibien, Insekten) kann auf eine Kollision mit oberirdischen Vorhabensbestandteile zurückzuführen sein oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Gullys, Schächten, Gruben, Becken) nicht mehr entkommen können und darin verenden.


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