Erläuterung der Relevanzeinstufung
12 Abfall/Abwasser >> Behandlung von Abfällen >> 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
Wirkfaktorengruppe: |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Wirkfaktor: |
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Beim Bau von Abfallbehandlungsanlagen können anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste vorkommen.
Die Tötung von Tieren kann auf eine Kollision mit baulichen Bestandteilen des Vorhabens zurückzuführen sein (Vögel, Insekten) oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Gullis, Schächte, Gruben, Becken) nicht mehr entkommen können und darin verenden (z. B. Amphibien).
Eine Barrierewirkung kann einerseits durch großflächige Betriebsgelände, massive Baukörper oder Zäune, andererseits durch veränderte standörtliche oder strukturelle Bedingungen (vegetationsfreie, versiegelte Flächen) hervorgerufen werden.
Zusätzlich können andere Faktoren der Wirkfaktorgruppe 5 zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.
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