Erläuterung der Relevanzeinstufung
12 Abfall/Abwasser >> Zeitweilige Lagerung von Schrotten >> 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
Wirkfaktorengruppe: |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Wirkfaktor: |
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Durch bauliche Anlagen von Lagerplätzen für Schrotte bedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können auftreten und sind je nach Art und Dimensionierung der Anlagebestandteile (s. unter Bemerkungen) ausgeprägt.
Eine Barrierewirkung kann einerseits durch großflächiges Betriebsgelände und Zäune, anderseits durch veränderte standörtliche oder strukturelle Bedingungen (z. B. vegetationsfreie, versiegelte Flächen) hervorgerufen werden. Zusätzlich können andere Störfaktoren der Wirkfaktorgruppe 5 zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.
Die Tötung von Tieren (z. B. Amphibien, Insekten) kann ggf. darauf zurückzuführen sein, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Gullys, Schächten, Gruben, Becken) nicht mehr entkommen können und darin verenden.
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