Erläuterung der Relevanzeinstufung

13 Sonstige emittierende Anlagen >> Lagerung von Stoffen und Zubereitungen >> 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Durch Lagerplätze und -gebäude können anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste auftreten und sind je nach Art und Dimensionierung der Anlagebestandteile ausgeprägt.

Eine Barrierewirkung kann einerseits durch großflächiges Betriebsgelände, massive Baukörper und Zäune, anderseits durch veränderte standörtliche oder strukturelle Bedingungen (z. B. vegetationsfreie, versiegelte Flächen) hervorgerufen werden. Zusätzlich können andere Störfaktoren der Wirkfaktorgruppe 5 zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.

Die Tötung von Tieren kann auf eine Kollision mit baulichen Bestandteilen des Vorhabens (z. B. Glaswänden) zurückzuführen sein (z. B. Vögel, Insekten) oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Gullys, Schächten, Gruben, Becken) nicht mehr entkommen können und darin verenden (z. B. Amphibien).


ihre meinung

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