Erläuterung der Relevanzeinstufung
14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Bau von großflächigen (Einzel-)Handelsbetrieben etc. >> 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
Wirkfaktorengruppe: |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Wirkfaktor: |
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Bau von Einkaufszentren kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) Beeinträchtigungen durch anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenverlust zur Folge haben.
Die Tötung von Tieren (Vögel, Insekten, Amphibien) kann auf eine Kollision mit baulichen Bestandteilen des Vorhabens (z. B. Glaswänden) zurückzuführen sein oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Gullys, Schächte, Gruben, Becken) nicht mehr entkommen können und darin verenden.
Eine Barrierewirkung kann einerseits durch große bebaute Flächen, massive Gebäudestrukturen, anderseits durch veränderte standörtliche oder strukturelle Bedingungen (vegetationsfreie, versiegelte Flächen) hervorgerufen werden. Zusätzlich können andere Faktoren der Wirkfaktorgruppe 5 zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.
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