Erläuterung der Relevanzeinstufung

15 Freizeit und Erholung >> Tiergehege / Zoo >> 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Tiergehegen und Zoos führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch anlagebedingte Barriere-, Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Die Tötung von Tieren ist u. a. auf eine Kollision mit Gebäuden (z. B. Glaswände) zurückzuführen oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Schächte, Gruben, Gullys) nicht mehr entkommen können und darin verenden.

Zusätzlich wirken insbesondere asphaltierte Flächen als Wärme-, Kälte- und Beutefalle für am Boden lebende Kleintiere. Tendenziell steigt die Beeinträchtigung mit höherer Befestigung (GfL 2000).

Barrierewirkung für bodengebundene Arten kann durch die Einzäunung von Gehegen (Zäune, Mauern, Geländekanten) entstehen. Barrieren können auch bei der Querung von Gewässern (z. B. Verrohrung) entstehen.

Eine anlagebedingte Barrierewirkung kann zudem durch die veränderten standörtlichen, mikroklimatischen oder strukturellen Bedingungen, z. B. solare Aufheizung, relative Offenheit, Strukturfreiheit und den Verlust von Offenlandstrukturen ("Kulissenflüchter", vgl. Wirkfaktor 5-2), hervorgerufen werden.

Zusätzlich können andere Faktoren (s. unter Wirkfaktorgruppe 5) zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.


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