Erläuterung der Relevanzeinstufung

15 Freizeit und Erholung >> Wassersportanlagen >> 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Die Tötung von Vögeln ist u. a. auf eine Kollision mit Gebäuden (z. B. Glaswände) zurückzuführen oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Schächte, Gruben) nicht mehr entkommen können und darin verenden. Auch Uferverbauungen/-befestigungen (z. B. Spundwände) können für semiaquatische Arten als Barriere wirken und zu einem erheblichen Mortalitätsrisiko z. B. für Wasserspitzmaus, Ringelnatter und anderer Arten führen (Ostendorp 2014).

Bei Wasserskiliften besteht zudem ein erhöhtes Vogelschlagrisiko durch Umlaufseile und die Abspannseile der Liftstützen.


ihre meinung

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