Erläuterung der Relevanzeinstufung
15 Freizeit und Erholung >> Wassersportanlagen >> 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
Wirkfaktorengruppe: |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Wirkfaktor: |
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.
Die Tötung von Vögeln ist u. a. auf eine Kollision mit Gebäuden (z. B. Glaswände) zurückzuführen oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Schächte, Gruben) nicht mehr entkommen können und darin verenden. Auch Uferverbauungen/-befestigungen (z. B. Spundwände) können für semiaquatische Arten als Barriere wirken und zu einem erheblichen Mortalitätsrisiko z. B. für Wasserspitzmaus, Ringelnatter und anderer Arten führen (Ostendorp 2014).
Bei Wasserskiliften besteht zudem ein erhöhtes Vogelschlagrisiko durch Umlaufseile und die Abspannseile der Liftstützen.
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