Erläuterung der Relevanzeinstufung

15 Freizeit und Erholung >> Freizeit- und Sportanlagen u. -plätze >> 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Die Tötung von Tieren ist u. a. auf eine Kollision mit Gebäuden (z. B. Glaswände, Vogelschutzwarte Sempach 2020) zurückzuführen oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Schächte, Gruben) nicht mehr entkommen können und darin verenden.

Zusätzlich wirken insbesondere asphaltierte Flächen als Wärme-, Kälte- und Beutefalle für am Boden lebende Kleintiere. Tendenziell steigt die Beeinträchtigung mit höherer Befestigung (GfL 2000).

Eine anlagebedingte Barrierewirkung kann durch die veränderten standörtlichen, mikroklimatischen oder strukturellen Bedingungen, z. B. solare Aufheizung, relative Offenheit, Strukturfreiheit und dem Verlust von Offenlandstrukturen ("Kulissenflüchter", vgl. Wirkfaktor 5-2,) hervorgerufen werden.

Barrieren können auch bei der Querung von Gewässern z. B. durch Verrohrung entstehen.

Andererseits können natur- und umweltfreundlich angelegte Anlagen insbesondere in intensiv genutzter Agrarlandschaft zu einer Erhöhung der Biodiversität und zur Schaffung von Korridoren führen. Beispielsweise können die Flächen zwischen den Spielbahnen bei Golfplätzen, die ca. 50 Prozent der Gesamtfläche ausmachen, durch gezieltes Biotopmanagement aufgewertet werden (BWGV 2020).


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