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Erläuterung der Relevanzeinstufung
17 Forstwirtschaft u. Jagd >> Normale / reguläre forstwirtschaftliche Bewirtschaftung; Bestandsbegründung durch Pflanzung oder Aussaat >> 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
Wirkfaktorengruppe: |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Wirkfaktor: |
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Die Bestandesbegründung/Aufforstung führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenverlust.
Die etwaige Errichtung und Unterhaltung von 1,50 m (Rehe) bis 2,10 m (Rotwild) hohen Schutzzäunen können zu gewissen Barrierewirkungen in Hinsicht auf Wanderungsbewegungen verschiedener Tiere führen. Zudem können Maschendrahtzäune zu Individuenverlusten z. B. bei Raufußhühnern führen.
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