Erläuterung der Relevanzeinstufung

05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Park- u. Rastplätze >> 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Park- u. Rastplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Die Tötung von Tieren ist u. a. auf eine Kollision mit Gebäuden (z. B. Glaswände, glatte Oberflächen; siehe Greif et al. 2017) zurückzuführen oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Schächte, Gruben) nicht mehr entkommen können und darin verenden.

Zusätzlich wirken insbesondere asphaltierte Flächen als Wärme-, Kälte- und Beutefalle für am Boden lebende Kleintiere. Tendenziell steigt die Beeinträchtigung mit höherer Befestigung (GfL 2000, zit. in PlanT 2015: 67,72).

Eine anlagebedingte Barrierewirkung kann durch die veränderten standörtlichen, mikroklimatischen oder strukturellen Bedingungen, z. B. solare Aufheizung, relative Offenheit, Strukturfreiheit und dem Verlust von Offenlandstrukturen, oder aber durch relativ hohe Gebäude (bei "Kulissenflüchtern", vgl. Wirkfaktor 5-2) hervorgerufen werden.

Barrieren können auch bei der Querung von Gewässern (z. B. Verrohrung) entstehen.


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