Erläuterung der Relevanzeinstufung

05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Lärmschutzwände und -wälle >> 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Anlagebedingt treten Individuenverluste bei Vögeln durch Kollision mit transparenten Lärmschutzwänden regelmäßig auf. Vermeidungsmaßnahmen können den Individuenverlust bei Vögeln deutlich reduzieren (vgl. z. B. Schmid et al. 2012).

Die Nutzung von Erosionsschutzmatten mit Kunststoff-Trägernetzen kann zu einem erhöhten Mortalitätsrisiko bei Reptilien (v. a. Schlangen) führen (Laufer & Lenz 2020).

Barrierewirkung für bodengebundene Arten kann durch Lärmschutzwände, -wälle und ihre Gründung entstehen. Die Beeinträchtigung kann durch bauliche Maßnahmen (z. B. Kleintierdurchlässe) vermindert werden.

Zusätzlich können andere Faktoren (s. unter Wirkfaktorgruppe 5) zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.

Die Barrierewirkung des Projekts kann sich im Einzelfall auch positiv auf Arten auswirken, wenn hierdurch z. B. das Kollisionsrisiko mit Straßen- oder Schienenverkehr gemindert wird (Leit- und Sperreinrichtung). Hierfür muss das Projekt aber, z. B. im Hinblick auf Fledermäuse oder Vögel, besondere artspezifische Bauanforderungen erfüllen.


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