Erläuterung der Relevanzeinstufung

06 Gewässerausbau >> Ausbau / Verlegung von Fließgewässern >> 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Die Verlegung oder der Ausbau von Fließgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) gegebenenfalls zu Beeinträchtigungen durch anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung bzw. Individuenverlust.

In Abhängigkeit von der Uferausgestaltung kann es insbesondere bei der Errichtung von Spundwänden zu Fallenwirkungen für Arten kommen, die das Gewässer schwimmend queren oder Ufer und Gewässer nutzen wollen. Generell können unnatürliche Fließgewässer mit versteinten Ufern oder Uferwänden für manche Tierarten eine erhöhte Barrierewirkung in ihrem Lebensraum darstellen.

Durch die Errichtung von Querbauwerken kann eine unterschiedlich starke Barrierewirkung für aquatische Arten hervorgerufen werden. Fehlende Strömung in Staubereichen kann zu Orientierungsproblemen bei wandernden Fischen führen.


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