Erläuterung der Relevanzeinstufung

01 Straßen >> Straßen - Neubau >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Beim Neubau von Straßen treten optische Reizauslöser regelmäßig auf.

Dabei handelt es sich einerseits um durch Kraftfahrzeuge (Bewegung, Reflektionen), ggf. aber auch durch begleitende Rad- oder Fußwege (Bewegung, menschliche Anwesenheit und Aktivität) betriebsbedingt hervorgerufene Störreize, andererseits zumindest temporär auch um bau-bedingte Störreize (durch Baustellenverkehr und -betrieb).

Zu den optischen Störreizen zählen zudem bei bestimmten Arten des Offenlandes ("Kulissenflüchtern") strukturelle Störeffekte, die von höheren Bauwerken oder anderen Vertikalstrukturen ausgehen, und die beim Straßenbau z. B. durch Brückenbauwerke, Dämme oder höhere Gehölzpflanzungen ausgelöst werden können.

Zu licht- bzw. beleuchtungsbedingten Effekten s. Wirkfaktor 5-3.


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