Erläuterung der Relevanzeinstufung

01 Straßen >> Straßen - Anbau von Fahrstreifen >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Durch den Anbau von Fahrstreifen treten (im Vergleich zum vorherigen Zustand) mehr optische Reizauslöser auf.

Dabei handelt es sich einerseits um durch Kraftfahrzeuge (Bewegung und Reflektionen bei einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens und/oder der Durchschnittsgeschwindigkeit) betriebsbedingt hervorgerufene Störreize. Zu den optischen Störreizen zählen zudem bei bestimmten Arten des Offenlandes ("Kulissenflüchtern") strukturelle Störeffekte, die von höheren Bauwerken oder anderen Vertikalstrukturen ausgehen, und die beim Anbau von Fahrstreifen ggf. durch zusätzlich errichtete Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) ausgelöst werden können.

Andererseits werden durch Baustellenverkehr und -betrieb zeitweise auch baubedingte Störreize ausgelöst.

Zu licht- bzw. beleuchtungsbedingten Effekten s. Wirkfaktor 5-3.


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