Erläuterung der Relevanzeinstufung

02 Schienenwege / Bahnanlagen >> Bahnfunkmasten >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Bei der Errichtung von Bahnfunkmasten kommt es in der Bauphase aufgrund der Bautätigkeit sowie in der Betriebsphase durch Wartungsarbeiten zu optischen Reizen.

Durch die Errichtung von Bahnfunkmasten kommt es zudem zur Schaffung von Vertikalstrukturen und der zumindest optischen Beeinträchtigung der Landschaft. Für solche Vertikalstrukturen sind aufgrund ihrer sog. Kulissenwirkung vor allem für bestimmte Vogelarten des Offenlandes Störwirkungen nachgewiesen, die durch Meidung auch zu Lebensraumverlusten führen können.

Zur Bewertung der Relevanz von optischen Reizen durch die Anwesenheit von Menschen während der Bauphase können Ansätze aus der Störungsbewertung und dem Bereich von Flucht- und Stördistanzen angewendet werden (z. B. Gassner et al. 2010).


ihre meinung

Wenn Sie uns Hinweise auf weitere wissenschaftliche Quellen oder Anregungen zu FFH-VP-Info geben wollen, schreiben Sie eine kurze Notiz an:
dirk.bernotat@bfn.de