Erläuterung der Relevanzeinstufung

02 Schienenwege / Bahnanlagen >> Sonstige Bahnbetriebsanlagen >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Beim Bau sonstiger Bahnbetriebsanlagen können optische Reizauslöser relevant sein.

Zu den optischen Störreizen zählen bei bestimmten Arten des Offenlandes ("Kulissenflüchtern") strukturelle Störeffekte, die von höheren Bauwerken oder Strukturen ausgelöst werden können.

Bei betriebsbedingt hervorgerufenen Störreizen handelt es sich um die menschliche Anwesenheit und Aktivität beim Betrieb und bei Wartungsarbeiten in den Anlagen und auf umliegenden Flächen.

Andererseits kommt es zumindest temporär auch zu baubedingten Störreizen durch Baustellenverkehr und -betrieb.

Zur Bewertung der Relevanz von optischen Reizen durch die Anwesenheit von Menschen während der Bauphase können Ansätze aus der Störungsbewertung und dem Bereich von Flucht- und Stördistanzen angewendet werden (z. B. Gassner et al. 2010).

Zu licht- bzw. beleuchtungsbedingten Effekten s. Wirkfaktor 5-3.


ihre meinung

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