Erläuterung der Relevanzeinstufung

11 Rohstoffgewinnung >> Braunkohlentagebau >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Durch den Braunkohletagebau kommt es im Sichtbereich der Betriebsanlagen regelmäßig zu visuellen Wirkungen und z. B. zum Verlust von Teil- oder Gesamtlebensräumen von empfindlichen Vogelarten, da durch die Herstellung neuer Vertikalstrukturen eine Einengung des Sichtraumes erfolgt (Kulissenwirkung).

Mögliche relevante Vorhabensbestandteile sind regelmäßig auch Verlegungen von Infrastruktureinrichtungen (z. B. Bahn, Straßen, Freileitungen), aber im Extremfall auch ganzen Siedlungen, mit entsprechenden bau- und betriebsbedingten visuellen Wirkungen.


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