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Erläuterung der Relevanzeinstufung
13 Sonstige emittierende Anlagen >> Verarbeitung und Herstellung sonstiger Stoffe und Erzeugnisse >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Beim Bau sonstiger Produktionsanlagen treten optische Reize regelmäßig auf. Dabei handelt es sich um durch Kraftfahrzeuge (Bewegung, Reflektionen) und menschliche Anwesenheit und Aktivität bau- und betriebsbedingt hervorgerufene Störungen.
Zu den optischen Störreizen zählen zudem bei bestimmten Arten des Offenlandes ("Kulissenflüchtern") strukturelle Störeffekte, die von höheren Bauwerken (z. B. Werkshallen), höheren Gehölzpflanzungen im Betriebsgelände oder anderen Vertikalstrukturen ausgehen können.
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