Erläuterung der Relevanzeinstufung

13 Sonstige emittierende Anlagen >> Lagerung von Stoffen und Zubereitungen >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Beim Bau von Lagerbehältern, -gebäuden, Speichern etc. treten optische Reize regelmäßig auf. Dabei handelt es sich um durch Kraftfahrzeuge (Bewegung, Reflektionen) und menschliche Anwesenheit und Aktivität bau- und betriebsbedingt hervorgerufene Störungen.

Zu den optischen Störreizen zählen zudem bei bestimmten Arten des Offenlandes ("Kulissenflüchtern") strukturelle Störeffekte, die von höheren Bauwerken (z. B. Lagerbehältern und -gebäuden), höheren Gehölzpflanzungen im Betriebsgelände oder anderen Vertikalstrukturen ausgehen können.


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