Erläuterung der Relevanzeinstufung

14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Bau von großflächigen (Einzel-)Handelsbetrieben etc. >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Bau von Einkaufszentren und das tagsüber stattfindende Verkehrsaufkommen (Zuliefer-, Einkaufs-, Berufsverkehr, Fußgänger) innerhalb des Geländes und auf den Zubringerstraßen führen regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch visuelle Reizeinwirkung.

Auch durch die Pflege und Unterhaltungsarbeiten auf Grün- und Straßenbegleitflächen können optische Reizauslöser auftreten.

Während der Bauphase werden zumindest temporär auch baubedingte Störreize (durch Baustellenverkehr und -betrieb) hervorgerufen.

Anlagebedingt können Einkaufszentren durch strukturelle Störeffekte zu relevanten Beeinträchtigungen bei Arten des Offenlandes ("Kulissenflüchtern") führen.


ihre meinung

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