Erläuterung der Relevanzeinstufung
14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Bau von großflächigen (Einzel-)Handelsbetrieben etc. >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Der Bau von Einkaufszentren und das tagsüber stattfindende Verkehrsaufkommen (Zuliefer-, Einkaufs-, Berufsverkehr, Fußgänger) innerhalb des Geländes und auf den Zubringerstraßen führen regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch visuelle Reizeinwirkung.
Auch durch die Pflege und Unterhaltungsarbeiten auf Grün- und Straßenbegleitflächen können optische Reizauslöser auftreten.
Während der Bauphase werden zumindest temporär auch baubedingte Störreize (durch Baustellenverkehr und -betrieb) hervorgerufen.
Anlagebedingt können Einkaufszentren durch strukturelle Störeffekte zu relevanten Beeinträchtigungen bei Arten des Offenlandes ("Kulissenflüchtern") führen.
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