Erläuterung der Relevanzeinstufung

15 Freizeit und Erholung >> Wassersportanlagen >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch optische Reize (Sichtbarkeit, ohne Licht).

Beim Aus- und Neubau von Wassersportanlagen treten in der Bauphase durch den Baustellenbetrieb regelmäßig optische Reize auf, die ggf. relevant sind.

Betriebsbedingt treten bei Wassersportanlagen zudem optische Reize durch Nutzung und Unterhaltungsmaßnahmen auf (v. a. Personen, Hunde), die für sensible Arten regelmäßig relevant sind. Insbesondere für Wasservögel während Brut, Rast und Mauser können diese Störungen zu Beeinträchtigungen, wie Brutaufgabe und Habitatverlust führen (AUbE 2004: 35ff.).


ihre meinung

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