Erläuterung der Relevanzeinstufung

15 Freizeit und Erholung >> Campinganlagen u. -plätze >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch optische Reize (Sichtbarkeit, ohne Licht).

Beim Aus-und Neubau von Campinganlagen u. -plätzen treten in der Bauphase häufig optische Reize (z. B. durch Baustellenverkehr, Baumaschinen) auf, die ggf. relevant sind.

Betriebsbedingt treten bei Campinganlagen u. -plätzen zudem optische Reize durch die Nutzung der Anlagen auf (z. B. An-, Abreiseverkehr, "Camper"). Bei störungssensiblen Arten führt dies zu Stress, Flucht- und Ausweichverhalten.

Eine mögliche verstärkte Nutzung angrenzender Gebiete (z. B. Strandnutzung, Zufahrtsverkehr) ist ggf. ebenfalls zu berücksichtigen.


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