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Erläuterung der Relevanzeinstufung
15 Freizeit und Erholung >> Naherholungsinfrastruktur >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Die Anlage von Naherholungsinfrastruktur führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch optische Reize.
In der Bauphase treten durch den Baubetrieb optische Reize auf, die ggf. relevant sind.
Betriebsbedingt treten an den Infrastrukturanlagen oder in deren Umfeld regelmäßig optische Reize durch die Nutzung auf, die für sensible Arten ggf. relevant sind.
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