Erläuterung der Relevanzeinstufung

16 Landwirtschaft u. Gartenbau >> Flurbereinigung (Bau gemeinschaft- u. öffentlicher Anlagen) >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Bei der Flurbereinigung sind optische Reize ggf. relevant.

Beim Neu- und Ausbau von befestigten Wirtschaftswegen treten optische Reizauslöser durch den Baustellenbetrieb auf, die ggf. relevant sind.

Betriebsbedingt treten bei allen Wirtschaftswegen optische Reize durch die land- und forstwirtschaftliche Nutzung auf. Außerdem treten optische Reize durch die Freizeit-Nutzung der Wege z. B. durch Fußgänger, Radfahrer, Reiter und mitgeführte Hunde auf, die stärker als die Störwirkung von Fahrzeugen sein können (Garniel et al. 2010). Bei störungssensiblen Arten führt dies zu Flucht- und Ausweichverhalten. Besonders problematisch sind hierbei freilaufende Hunde.

Weitere optische Reize treten bei der Entfernung von Kleinstrukturen auf. Ob die Bewirtschaftung zu einer Intensivierung der optischen Reize führt, hängt von der Bewirtschaftungsintensität vor und nach dem Eingriff ab.


ihre meinung

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