Erläuterung der Relevanzeinstufung

17 Forstwirtschaft u. Jagd >> Rodung von Wald >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Holzeinschlag führt regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch optische Reize (Sichtbarkeit, ohne Licht).

Beim Holzeinschlag werden durch die Anwesenheit und Bewegung von Arbeitskräften, Fahrzeugen, Maschinen und Geräten betriebsbedingt optische Störreize hervorgerufen.

Bei entsprechend empfindlichen Tieren (z. B. Greifvögel, Schwarzstorch, Bodenbrüter wie Auer-, Birk-, Haselhuhn, Waldschnepfe) können optische Störungen v. a. in der Brut- und Setzzeit und in sensiblen Zonen in der Nähe von Horst- und Höhlenbäumen auftreten. Daher sollte von Mitte April bis Ende August kein Holzeinschlag stattfinden. Zur Bewertung der Relevanz können Ansätze aus der Störungsbewertung und dem Bereich von Flucht- und Stördistanzen angewendet werden (z. B. Gassner et al. 2010).

Zudem können aus der Freistellung und dem Verlust von Sichtschutz z. B. bei Horstbäumen strukturelle Störreize resultieren, die bis zur Brutplatzaufgabe führen können.


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