Erläuterung der Relevanzeinstufung

18 Fischereiwirtschaft >> Fischzucht in künstlichen Anlagen >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Die Fischzucht in künstlichen Anlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Bewegung bzw. optische Reizauslöser.

Durch Anwesenheit von Personen für Hege/Fütterung, Behälter- und Gewässerwartung aber auch für Vermarktung und Verkauf sowie durch Boots- und Kfz-Verkehr kommt es zu betriebsbedingten Störungen durch Bewegung.

Baubedingt kommt es bei der Errichtung der Becken, der Stellplätze und der Infrastruktur durch Fahrzeuge, Maschinen und Bauarbeiter zur Störwirkung durch optische Reize.


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