Erläuterung der Relevanzeinstufung

19 Sonstiges >> Modellflug und Drohnen >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Modell- und Drohnenflug führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch optische Reize.

"Vögel reagieren unterschiedlich auf Luftfahrzeuge, je nachdem, wie regelmäßig diese auftreten, wie tief und unkalkulierbar sie fliegen, wie laut sie sind und in welchem Winkel sie sich nähern. Modellflugzeuge und Drohnen spielen dabei eine größere Rolle als große, hoch fliegende Flugzeuge, weil sie (...) unkalkulierbare und überraschende Flugmanöver ausführen können." (BfN 2021:5).

Motorisierte Modellflugzeuge rufen bei Vögeln sehr starke Reaktionen hervor (Bruderer & Komenda-Zehnder 2005:18). Der Störeinfluss von Segelflugmodellen ohne Motor wird als bedeutend geringer bewertet (ebd.).

Die Gewöhnung an ferngesteuerte Modellflugzeuge ist sehr gering, weshalb sie auch zur Vergrämung von Vögeln eingesetzt werden (DAeC & BfN 2003:50). Dies wird durch das geklumpte Auftreten der Störung (v. a. Wochenende) verstärkt (Bruderer & Komenda-Zehnder 2005:18).

Die Störwirkung von Drohnen ist ebenfalls von der Art und Flugweise abhängig. Die Störwirkung steigt dabei mit Größe, Lautstärke, Nähe und Manövern (Mulero-Pázmány et al. 2017). Aufgrund ihrer bodennahen Bewegungen und großen Manövrierfähigkeit stellen Drohnen Fluggeräte mit relevanten Auswirkungen auf störungsempfindliche Arten dar.


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