Erläuterung der Relevanzeinstufung

03 Wasserstraßen >> (Bundes-)Wasserstraße - Ausbau >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Einsatz von technischem Gerät führt regelmäßig zu optischen Reizen, die eine Beunruhigung störungsempfindlicher Arten auslösen können. Im Rahmen des Bauprozesses kann es zu einer Zunahme des Schiffsverkehrs kommen. Auch durch Baustellenverkehr und -betrieb werden zeitweise baubedingte Störreize ausgelöst.

Durch den Ausbau der Wasserstraße können die durch den Schiffsverkehr verursachten optischen Reize zunehmen.

Zu licht- bzw. beleuchtungsbedingten Effekten s. Wirkfaktor 5-3.


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