Erläuterung der Relevanzeinstufung

03 Wasserstraßen >> Sonstiger Anleger an Gewässern >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Beim Bau/Ausbau von Anlegern an Gewässern treten optische Reizauslöser regelmäßig auf.

Dabei handelt es sich einerseits um durch Schiffe/Boote sowie technisches Gerät (Bewegung, Reflektionen), aber auch durch die Nutzung (Bewegung, menschliche Anwesenheit und Aktivität) betriebsbedingt hervorgerufene Störreize. Hinzu kommen zumindest temporär baubedingte Störreize (durch Baustellenverkehr und -betrieb).

Zu licht- bzw. beleuchtungsbedingten Effekten s. Wirkfaktor 5-3.


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