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Erläuterung der Relevanzeinstufung
03 Wasserstraßen >> Sonstiger Anleger an Gewässern >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Beim Bau/Ausbau von Anlegern an Gewässern treten optische Reizauslöser regelmäßig auf.
Dabei handelt es sich einerseits um durch Schiffe/Boote sowie technisches Gerät (Bewegung, Reflektionen), aber auch durch die Nutzung (Bewegung, menschliche Anwesenheit und Aktivität) betriebsbedingt hervorgerufene Störreize. Hinzu kommen zumindest temporär baubedingte Störreize (durch Baustellenverkehr und -betrieb).
Zu licht- bzw. beleuchtungsbedingten Effekten s. Wirkfaktor 5-3.
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