Erläuterung der Relevanzeinstufung

05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Wirtschaftsweg - Ausbau >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Ausbau von Wirtschaftswegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch optische Reize (Sichtbarkeit, ohne Licht).

Beim Ausbau von befestigten Wirtschaftswegen treten optische Reizauslöser regelmäßig durch den Baustellenbetrieb auf, die im Einzelfall relevant sein können.

Betriebsbedingt treten bei Wirtschaftswegen optische Reize durch die land- und forstwirtschaftliche Nutzung auf. Außerdem treten optische Reize durch die Freizeit-Nutzung der Wege z. B. durch Fußgänger, Radfahrer, Reiter und mitgeführte Hunde auf, die stärker als die Störwirkung von Fahrzeugen sein können (Garniel et al. 2010). Bei störungssensiblen Arten mit hohen Flucht- und Stördistanzen (vgl. z. B. Gassner et al. 2010) führt dies zu Flucht- und Ausweichverhalten.

Es ist davon auszugehen, dass ein besser befestigter Wirtschaftsweg tendenziell zu höherem Verkehrsaufkommen und höherer Fahrgeschwindigkeit führt. Hieraus resultiert eine Erhöhung der betriebsbedingten Belastung durch optische Reizauslöser durch Verkehr und ggf. Freizeit-Nutzung.


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