Erläuterung der Relevanzeinstufung

05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Geh- und Radweg - Neubau >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Neubau von Geh- und Radwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch optische Reize (Sichtbarkeit, ohne Licht).

Beim Bau von Geh- und Radwegen treten optische Reizauslöser regelmäßig durch den Baustellenbetrieb auf, die ggf. relevant sind.

Betriebsbedingt treten bei Geh- und Radwegen optische Reize z. B. durch Fußgänger, Radfahrer und mitgeführte Hunde auf, die stärker als die Störwirkung von Fahrzeugen sein können (Garniel et al. 2010: 13). Bei störungssensiblen Arten mit hohen Flucht- und Stördistanzen (vgl. z. B. Gassner et al. 2010) führt dies zu Flucht- und Ausweichverhalten. Besonders problematisch sind hierbei freilaufende Hunde und Nutzer, die die Wege verlassen.

Ggf. sind Nebenbestimmungen notwendig (z. B. Betretungsverbot der umliegenden Flächen zur Brutzeit).


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