Erläuterung der Relevanzeinstufung

05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Park- u. Rastplätze >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Park- u. Rastplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch optische Reize (Sichtbarkeit, ohne Licht).

Beim Aus- und Neubau von Park- u. Rastplätzen treten in der Bauphase durch den Baustellenbetrieb regelmäßig optische Reize auf, die ggf. relevant sind.

Betriebsbedingt treten bei Park- u. Rastplätzen zudem optische Reize durch Nutzung und Unterhaltungsmaßnahmen auf (v. a. Personen, Hunde, Fahrzeuge), die für sensible Arten regelmäßig relevant sind. Hierbei kann die Störwirkung von Personen höher sein als die Störwirkung von Fahrzeugen (Garniel et al. 2010). Bei störungssensiblen Arten mit hohen Flucht- und Stördistanzen (vgl. z. B. Gassner et al. 2010) führt dies zu Flucht- und Ausweichverhalten. Eine mögliche verstärkte Nutzung angrenzender Gebiete (v. a. Wanderparkplätze) ist ebenfalls zu berücksichtigen.

Zu den optischen Störreizen zählen zudem bei bestimmten Arten des Offenlandes ("Kulissenflüchtern") strukturelle Störeffekte, die von höheren Bauwerken oder anderen Vertikalstrukturen ausgehen, hier z. B. von Tank-, Sanitäranlagen und Gastronomiegebäuden.


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