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Erläuterung der Relevanzeinstufung
06 Gewässerausbau >> Anlage / Erweiterung von Stillgewässern >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Die Anlage bzw. Erneuerung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigung durch Bewegungen bzw. optische Reizauslöser.
Der Einsatz von technischen Geräten (Bewegung, Reflektionen) sowie die Bauausführenden (menschliche Anwesenheit und Aktivität) können im Rahmen des Bauprozesses zu einer Beunruhigung störungsempfindlicher Arten führen.
Bei Arbeiten im Gewässer kann es zu optischen Beunruhigungen durch Sedimentaufwirbelungen kommen (ARSU & NWP 2008).
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