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Erläuterung der Relevanzeinstufung
06 Gewässerausbau >> Gewässerunterhaltung >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Die Gewässerunterhaltung führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Bewegung bzw. optische Reizauslöser.
Der Einsatz von technischem Gerät (Bewegung, Reflektionen) sowie die Bauausführenden (menschliche Anwesenheit und Aktivität) können im Zuge der Gewässerunterhaltung zu einer Beunruhigung störungsempfindlicher Arten führen.
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