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Erläuterung der Relevanzeinstufung
06 Gewässerausbau >> Baggerungen in Gewässern >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Baggerungen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Bewegungen bzw. optische Reizauslöser.
Der Einsatz von technischem Gerät (Bewegung, Reflektionen) sowie die Bauausführenden (menschliche Anwesenheit und Aktivität) können im Zuge der Gewässerunterhaltung zu einer Beunruhigung störungsempfindlicher Arten führen.
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