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Erläuterung der Relevanzeinstufung
06 Gewässerausbau >> Bau von Wehren u. ä. >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Bau von Wehren u. ä. führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Bewegung bzw. optische Reizauslöser.
Der Einsatz von technischen Geräten (Bewegung, Reflektionen) sowie die Bauausführenden (menschliche Anwesenheit und Aktivität) können im Rahmen des Bauprozesses zu einer Beunruhigung störungsempfindlicher Arten führen.
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