Erläuterung der Relevanzeinstufung

06 Gewässerausbau >> Stauwerke und Wasserspeicheranlagen >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Stauwerke und Wasserspeicheranlagen führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch Bewegung oder optische Reizauslöser.

Der Einsatz von technischen Geräten (Bewegung, Reflektionen) sowie die Bauausführenden (menschliche Anwesenheit und Aktivität) können im Rahmen des Bauprozesses zu einer Beunruhigung störungsempfindlicher Arten führen.

Die Speichereinrichtung - v. a. künstliche Speicherbecken - wie auch die Staumauer und evtl. notwendige Leit- und Regeleinrichtungen stellen anthropogen geschaffene, künstliche Bauwerke im Gewässerquerschnitt dar, von denen ggf. optische Störwirkungen ausgehen können.


ihre meinung

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