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Erläuterung der Relevanzeinstufung
07 Gewässerbenutzungen >> Grundwasserentnahme >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Die Grundwasserentnahme führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch optische Reize (Sichtbarkeit, ohne Licht).
Durch den Bau der Brunnen, insbesondere durch die Bohrung, kann es zu optischen Reizauslösern kommen.
Durch den Betrieb von Bewässerungsanlagen (z. B. Sprinkleranlage) als Folge der Grundwasserentnahme kann es zu optischen Reizauslösern kommen.
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