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Erläuterung der Relevanzeinstufung
08 Küsten-/Hochwasserschutz >> Anlage von Poldern >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Der Bau von Poldern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch optische Reize (Sichtbarkeit, ohne Licht).
Betriebsbedingt kommt es bei Poldern zu optischen Störreizen durch die Pflege- und Wartungsarbeiten an den Deichen und ggf. die Erholungsnutzung auf Deichkronenwegen.
Anlagebedingt können Deiche durch strukturelle Störeffekte zu relevanten Beeinträchtigungen bei Arten des Offenlandes ("Kulissenflüchtern") führen.
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