Erläuterung der Relevanzeinstufung

09 Anlagen zur Energieerzeugung >> Wasserkraftanlage >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Durch die Errichtung von Wasserkraftanlagen können durch den Bauprozess oder die Wartung optische Reize (z. B. Bewegung) ausgelöst werden.

Die Wasserkraftanlage und das Querbauwerk sowie evtl. notwendige Leit- und Regeleinrichtungen stellen anthropogen geschaffene, künstliche Bauwerke im Gewässerquerschnitt dar.


ihre meinung

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