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Erläuterung der Relevanzeinstufung
09 Anlagen zur Energieerzeugung >> Wasserkraftanlage >> 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Durch die Errichtung von Wasserkraftanlagen können durch den Bauprozess oder die Wartung optische Reize (z. B. Bewegung) ausgelöst werden.
Die Wasserkraftanlage und das Querbauwerk sowie evtl. notwendige Leit- und Regeleinrichtungen stellen anthropogen geschaffene, künstliche Bauwerke im Gewässerquerschnitt dar.
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