Erläuterung der Relevanzeinstufung

14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Gewerbe- / Industriegebiete (ohne emittierende Anlagen) >> 6-2 Organische Verbindungen


Wirkfaktorengruppe:
6 Stoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
6-2 Organische Verbindungen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Beim Bau von Gewerbe- und Industriegebieten sind organische Verbindungen als Wirkfaktor ggf. relevant.

Sie können z. B. bei solchen Gewerbe- oder Industriebranchen emittiert werden, wo (unvollständige) Verbrennungsprozesse fossiler Brennstoffe erfolgen oder Ersatzbrennstoffe eingesetzt werden.

In den Fahrzeug-Kraftstoffen finden sich verschiedene organische Verbindungen (z. B. Benzol), die dann auch als Emissionen an Gewerbe- und Industriegebieten auftreten können.


ihre meinung

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