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Erläuterung der Relevanzeinstufung
14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Gewerbe- / Industriegebiete (ohne emittierende Anlagen) >> 6-2 Organische Verbindungen
Wirkfaktorengruppe: |
6 Stoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
6-2 Organische Verbindungen |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Beim Bau von Gewerbe- und Industriegebieten sind organische Verbindungen als Wirkfaktor ggf. relevant.
Sie können z. B. bei solchen Gewerbe- oder Industriebranchen emittiert werden, wo (unvollständige) Verbrennungsprozesse fossiler Brennstoffe erfolgen oder Ersatzbrennstoffe eingesetzt werden.
In den Fahrzeug-Kraftstoffen finden sich verschiedene organische Verbindungen (z. B. Benzol), die dann auch als Emissionen an Gewerbe- und Industriegebieten auftreten können.
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