Erläuterung der Relevanzeinstufung

14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Wohnbauflächen und -gebiete >> 6-2 Organische Verbindungen


Wirkfaktorengruppe:
6 Stoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
6-2 Organische Verbindungen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neubau von Wohnbauflächen- und Gebieten führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch den Eintrag von organischen Verbindungen durch Verkehr und Kleinfeuerungsanlagen.

In den Kraftstoffen und deren Verbrennungsprodukten finden sich verschiedene, z. T. flüchtige organische Verbindungen (z. B. Benzol; FCKW, wie Perchlorethen und polychlorierte Dioxine; polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, wie Benzo[a]pyren), die als Emissionen (z. B. atmosphärisch, aquatisch) freigesetzt werden können.

Bei Holzfeuerungsanlagen entstehen durch unvollständige Verbrennung polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Der überwiegende Teil der PAK-Emissionen in die Luft geht auf Haushalte und Kleinverbraucher zurück (UBA 2018, 2020a).


ihre meinung

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