Erläuterung der Relevanzeinstufung
14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Bau von großflächigen (Einzel-)Handelsbetrieben etc. >> 6-2 Organische Verbindungen
Wirkfaktorengruppe: |
6 Stoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
6-2 Organische Verbindungen |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Neubau von Einkaufszentren führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch den Eintrag von organischen Verbindungen durch Verkehr, Feuerungsanlagen oder Entwässerungsanlagen.
In den Kraftstoffen und deren Verbrennungsprodukten finden sich verschiedene, z. T. flüchtige organische Verbindungen (z. B. Benzol; FCKW, wie Perchlorethen und polychlorierte Dioxine; polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, wie Benzo[a]pyren), die als Emissionen (z. B. atmosphärisch, aquatisch) freigesetzt werden können.
Auf Siedlungs- und Verkehrsflächen deponierte PAK können über Entwässerungsanlagen in Gewässer gelangen und die verbreitet hohe Vorbelastung zusätzlich erhöhen.
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