Erläuterung der Relevanzeinstufung
16 Landwirtschaft u. Gartenbau >> Experimentelle Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen >> 6-2 Organische Verbindungen
Wirkfaktorengruppe: |
6 Stoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
6-2 Organische Verbindungen |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Das experimentelle Freisetzen gentechnisch veränderter Organismen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch organische Verbindungen.
Im Einzelfall kann es zur Anreicherung bestimmter organischer Verbindungen kommen, die der GVO herstellt. Die Art der Verbindungen hängt von den in den GVO eingeführten Eigenschaften und möglichen unerwarteten Effekten der Insertion ab.
Beim Einsatz von Gen-Mais (Bt-Mais) werden Bt-Toxine produziert, die auf Proteinen basieren. Bei Regen können diese in den Boden und auf angrenzende Flächen gelangen und schädigende Auswirkungen auf Insekten (Nichtzielorganismen) haben.
Bt-Toxine können in Gewässer gelangen und dort sensible Organismengruppen gefährden (Venter & Bohn 2016, Pott et al. 2018). Der Eintragsweg ist gleichermaßen für anderen Stoffe aus GVO relevant, sofern sie Wirkungen auf Organismen haben können.
Bt-Pollen können über weite Distanzen (< 1 km) verbreitet werden und sich auf Futterpflanzen von Arthropoden ablagern (Hofmann et al. 2014, 2016). Das Risiko für Schmetterlinge lässt sich zum Teil mit Modellen erfassen (Holst et al. 2013, Fahse et al. 2018, Baudrot et al. 2020).
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