Erläuterung der Relevanzeinstufung

04 Flugplätze >> Flughafen - Neubau >> 6-2 Organische Verbindungen


Wirkfaktorengruppe:
6 Stoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
6-2 Organische Verbindungen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neubau von Flughäfen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch organische Verbindungen.

Durch den Flugbetrieb kommt es zu Emissionen unverbrannter/nicht vollständig verbrannter Kohlenwasserstoffe, sog. UHC (Pfitzner 2016).

Flüssige Enteisungsmittel (meist aus wassermischbaren Polyalkoholen) werden ggf. genutzt, um den Flughafen und die Flugzeuge im Winter eisfrei zu halten (Umweltbundesamt 2019: 53).

Werden Böden und Gewässer nicht ausreichend vor dem Eintrag der Enteisungsmittel geschützt (z. B. Bodenfilter, Abwassermanagement), kann es zu Beeinträchtigungen kommen.

Fluorhaltige Schaumlöschmittel können in Kläranlagen nicht abgebaut werden. Es entstehen zusätzlich nicht abbaubare perflourierte Chemikalien, die sich z. T. im Gewebe anreichern (z. B. Leber) und reproduktionstoxisch sowie krebserregend wirken können (Umweltbundesamt 2019: 53, Kowalczyk 2014: 11).

Nach derzeitigem Wissensstand gibt es keine kritischen Umweltauswirkungen von Treibstoffschnellablässen auf Boden und Grundwasser. Zur Vermeidung von Summationswirkungen und um die Flächenkonzentrationen weiter zu senken wird empfohlen, alternierende Ablassgebiete und eine Mindesthöhe von 10.000 Fuß über Grund festzuschreiben (Wetzel 2020: 14).


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