Erläuterung der Relevanzeinstufung

04 Flugplätze >> Landeplätze und Segelfluggelände >> 6-2 Organische Verbindungen


Wirkfaktorengruppe:
6 Stoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
6-2 Organische Verbindungen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch organische Verbindungen.

Durch Emissionen von Flugzeugtreibstoff (AvGas, MoGas oder Diesel bzw. ggf. auch Kerosin, Marquard & Bahls 2015) kann es durch Luftdeposition zu Einträgen von organischen Verbindungen (z. B. Benzol und weitere Kohlenwasserstoffe) in die Natur kommen (BAZL 2007).

Flüssige Enteisungsmittel (meist aus wassermischbaren Polyalkoholen) werden ggf. genutzt, um Landeplätze und Flugzeuge im Winter eisfrei zu halten.

Werden Böden und Gewässer nicht ausreichend vor dem Eintrag der Enteisungsmittel geschützt (z. B. Bodenfilter, Abwassermanagement), kann es zu Beeinträchtigungen kommen.

Fluorhaltige Schaumlöschmittel können in Kläranlagen nicht abgebaut werden. Es entstehen zusätzlich nicht abbaubare perflourierte Chemikalien, die sich z. T. im Gewebe anreichern (z. B. Leber) und reproduktionstoxisch sowie krebserregend wirken können (Umweltbundesamt 2019: 53, Kowalczyk 2014: 11).


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