Erläuterung der Relevanzeinstufung
14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Wohnbauflächen und -gebiete >> 8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten
Wirkfaktorengruppe: |
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen |
Wirkfaktor: |
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Neubau von Wohnbauflächen- und Gebieten führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten.
Von bebauten Wohngebieten können die Förderung und Ausbreitung gebietsfremder, häufig ubiquitärer Pflanzen- und Tierarten in die umgebenden Lebensgemeinschaften ausgehen. Menschliche Siedlungen sind Ausgangspunkte der Verbreitung für Neobiota (Hubo et al. 2007: 146). Etwa die Hälfte der invasiven Neophyten wurden ehemals als Zier- und Gartenpflanzen absichtlich in Gärten und Parks eingeführt (a. a. O.: 146,85). Gebietsfremde Pflanzenarten können z. B. aus öffentlichen Grünflächen und privaten Gärten, Abfällen von Pflegemaßnahmen des öffentlichen Grüns oder von Straßenbegleitgrün und Böschungsansaaten aus in die Umgebung verbreitet werden (a. a. O.: 88). Von Wohngebieten aus können sich auch Vogelfutterpflanzen verbreiten.
In Städten kann eine Verdrängung und Überprägung der heimischen Fauna z. B. durch Halsbandsittich, Mönchssittich, Streifen- und Grauhörnchen, Schmuckschildkröten und verwilderte Hauskatzen (Mortalitätsrisiko für Vögel) erfolgen (Erz & Klausnitzer 1998: 289).
Einen weiteren Pfad für gebietsfremde und auch invasive Arten kann der Einsatz von Baumaterialien oder deren Verpackungen darstellen (wie z. B. für den Asiatischen Laubholzbockkäfer aus Holzpaletten von Pflastersteinen dokumentiert, Hölling 2016).
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